Das AG Offenbach hat entschieden, dass kein Strafverfahren gegen eine Person durchgeführt wird, weil sie in Hessen für einen Sportwetten-Anbieter aus Gera, der über eine sog. "DDR"-Lizenz für diesen Bereich verfügt, wirbt. Der Richter hat die Eröffnung des Hauptsacheverfahrens abgelehnt: Das AG Offenbach (Beschl., Az.: 201 Ds 1200 Js 80901/03) hat entschieden, dass kein Strafverfahren gegen eine Person durchgeführt wird, weil sie in Hessen für einen Sportwetten-Anbieter aus Gera, der über eine sog. "DDR"-Lizenz für diesen Bereich verfügt, wirbt.