Derzeit befindet sich der „Zehnte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge“ in der Diskussion der Länderparlamente. Stimmen diese zu, soll der Vertrag am 1.9.2008 in Kraft treten. Eine Neuerung betrifft Gewinnspiele. Dazu wird der § 8a eingefügt. Danach sind Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele zulässig, sofern sie dem Gebot der Transparenz und des Teilnehmerschutzes unterliegen, nicht irreführen sowie Kosten (maximal 50 Cent), Spielgestaltung und -bedingungen offen legen