Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat mit Urteilen vom heutigen Tag vier Klagen von Spielhallenbetreibern gegen die Stadt Osnabrück (Beklagte) auf Erteilung von glückspielrechtlichen Erlaubnissen teilweise stattgegeben (vgl. Presseinformation Nr. 16/2017 vom 15.05.2017). Es hat die Ablehnungsbescheide aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut über die Anträge der Kläger zu entscheiden.