Aktuelle Studie untersucht die Möglichkeiten und Risiken einer Privatisierung von staatlichen Glücksspielmonopolen
Aktuelle Studie untersucht die Möglichkeiten und Risiken einer Privatisierung von staatlichen Glücksspielmonopolen
Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Gebührengesetz 1957 und das Finanzausgleichsgesetz 2005 (Ausspielungsbesteuerungsänderungsgesetz - ABÄG) geändert werden.
Das prickelnde Sommer-Special vom 16. Juli bis 6. August 2005
Allgäuerin knackt Jackpot
Anlässlich der Mitgliederversammlung der ESLTA (European State Lotteries and Toto Association) in Rom ist Hans-Jürgen Reißiger, Vorstand der DKLB, in Würdigung seiner erfolgreichen Arbeit für das Verständnis staatlichen Lotteriewesens in Europa zum Ehrenpräsidenten der Vereinigung ernannt worden.
Heute Nachmittag ist im erfolgreichen Zürcher Grand Casino in Baden der Lucky 14 Jackpot, Spiel Dolphin Pearls, gefallen.
Gauselmann-Exponate mit dabei
Vorarlberger gewinnt BMW Z4 im Casino Kleinwalsertal
Der Oberste Finnische Gerichtshof erklärt die strafrechtlichen Bestimmungen (ähnlich der §§ 284 ff. StGB) zum Schutz eines aufgrund des finnischen Lotteriegesetzes erteilten Exklusivrechts auch nach der Gambelli-Entscheidung des EuGH für europarechtskonform. In seinem Urteil vom 24.02.2005 (KKO: 2005: 27), das soeben durch beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache bekannt wurde, hat sich der Oberste Finnische Gerichtshof, mit der Frage befasst, ob unter Zugrundelegung der Gambelli-Entscheidung das finnische Lotteriegesetz dem geltenden EU-Recht entspricht.
Ausgelassene Stimmung trotz Regen
In diesem Herbst veranstalten die schleswig-holsteinischen Casinos in Kooperation mit den Spielbanken Mecklenburg die erste Norddeutsche Black Jack Meisterschaft.
Nach einer heutigen Meldung des "Handelsblatts" will die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten. Nach Ansicht der Kommission verstößt das in Deutschland geltende staatliche Monopol für Sportwetten insbesondere gegen die durch den EG-Vertrag garantierte Dienstleistungsfreiheit. Dieses Vertragsverletzungsverfahren ist in Art. 226 des EG-Vertrages geregelt und läuft in mehreren Schritten ab. Erster Schritt ist nach einer informellen Sachverhaltsaufklärung die förmliche Benachrichtigung des betreffenden Mitgliedstaates durch die Kommission, durch die das Verfahren formell eingeleitet wird.