Immer häufiger werden im Internet die Organisation von Lotto-Tipp-Gemeinschaften und die Entwicklung von Systemreihen, die für die Spielgemeinschaften bei den staatlichen Lottogesellschaften gespielt werden, angeboten. Wer solche Lotto-Spielgemeinschaften gewerblich vermittelt, kann als Veranstalter einer Lotterie zur Abführung von Lotteriesteuer verpflichtet sein. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.
