Die von der EJPD vorgeschlagene Teilrevision der Glücksspielautomatenverordnung löst grosse Besorgnis bei den Spielsuchtexperten aus. Die Glücksspielautomatenverordnung (GSV) unterscheidet zwischen Geschicklichkeits-und Glücksspielautomaten. Letztere dürfen seit einem Jahr nur noch im geschützten Rahmen der Spielbanken betrieben werden.
