Die Innenminister der Länder haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 begrüßt, welche die grundsätzliche Zulässigkeit des staatlichen Monopols für Sportwetten bestätigt. Sie halten ein solches Monopol geeignet zur Bekämpfung der Wettsucht und zur Begrenzung der Wettleidenschaft, zum Schutz der Spieler vor betrügerischen Machenschaften sowie zur Abwehr von Gefahren aus mit dem Wetten verbundener Folge- und Begleitkriminalität.
