Münster. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in seinem Urteil vom 28.06.2006 (Az. 4 B 961/06) entschieden, dass private Sportwettenanbieter in Nordrhein-Westfalen verboten sind. Gleichzeitig fordert das Gericht die Ordnungsbehörden auf, gegen die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten privater Anbieter vorzugehen. Das Gericht stellt fest, dass keine europarechtlichen Bedenken bestehen, die dem Verbot für private Sportwettenanbieter im Wege steht.