Das Verwaltungsgericht Dresden hat mit Beschluss vom 16.08.2006 einem Antrag auf Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Verbotsverfügung der grenzüberschreitenden Sportwettvermittlung stattgegeben. Das Gericht geht davon aus, dass der derzeitige rechtliche und tatsächliche Zustand im Freistaat Sachsen nicht den Anforderungen der Gambelli-Entscheidung genügt.
