Nachdem bislang sämtliche Oberverwaltungsgerichte die sofortige Vollziehung von Untersagungsverfügungen gegen private Sportwettvermittler bestätigt haben, hat nun das OVG Saarland als erstes Obergericht zwei hiervon abweichende Entscheidungen getroffen, informiert das Forum für Automatenunternehmer in Europa.
