Vor wenigen Tagen sind die ersten Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung der neuen Hamburgischen Spielvergnügungsteuer vom Finanzgericht Hamburg entschieden worden, informiert der Hamburger Automaten-Verband und schreibt wie folgt: Das Gericht hat die Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung angeordnet. Das Gericht hat Zweifel an der praktischen Durchführbarkeit des Gesetzes.