Der EFTA-Gerichthof in Luxemburg, das Pendant zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) für die drei EFTA-Staaten, wird seine Ladbrokes-Entscheidung (Rechtssache E-3/06) am 30. Mai 2007 um 15.00 Uhr verkünden. Darauf weist die auf Glücksspiel- und Wettrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE hin. Von diesem Urteil ist nach Ansicht von Rechtsanwalt Martin Arendts ein wichtiger Impuls für die laufenden Glücksspiel- und Sportwetten-Vorlageverfahren vor dem EuGH und die bevorstehenden Vertragsverletzungeverfahren zu erwarten.