PAF präsentiert Lounge- und Casinoabend auf der Sandsation
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Bonn, 10. Juli 2006 - Trotz entgegenstehender Entscheidung des OVG Münster hält das Verwaltungsgericht Köln an seiner Rechtsprechung fest und gibt mit seinen Urteilen vom 06.07.2006 Klagen der Betreiber von Wettannahmestellen statt (Az.: VG Köln 1 K 9196/04 u.a.). Die Vermittlung von Sportwetten in das EU-Ausland sei nach Auffassung des Gerichts rechtmäßig, Schließungsverfügungen der Ordnungsbehörden seien unzulässig.
Potsdam, 10. Juli 2006. Der Jackpot bei LOTTO 6 aus 49 ist auch am letzten Samstag nicht geknackt worden. Deutschlandweit konnte nur ein "Sechser" mit den richtigen sechs Gewinnzahlen (9, 24, 28, 30, 31, 49) erzielt werden, jedoch ohne die passende Superzahl 6. Der Gewinner aus Niedersachsen kann sich über die Summe von rund 3 Millionen Euro freuen.
Der 9. Bewerb der, der am 4. Juli mit 622 Teilnehmern, mit einem Buy-in von USD 5.000, begonnen hatte, Hold'em No-Limit, ging am Donnerstag um exakt 14:00 Uhr an den Final Table. Von den mehr als 3 Millionen in Preisgeldern, warteten USD 818.546 auf den Gewinner. Hier die Liste der Spieler, die sich um das Bracelet - und etwas Kleingeld - streiten sollten:
Das Bundesverfassungsgericht hat, wie erst kürzlich bekannt geworden ist, im Nachgang zu seiner grundlegenden Entscheidung vom 28.03.2006 (Az. 1 BvR 1054/01), am 31.03.2006 den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit welcher ein privater Sportwettenanbieter die Erlaubnis für das Veranstalten und Vermitteln gewerblicher Sportwetten beantragt hatte.
Ein Gast der Spielbank Lindau hatte am Donnerstag Abend (06. Juli) das ganz große Glück im Spiel. Mit fünf „goldenen Löwen“ auf der Gewinnlinie knackte ein Stammgast aus dem Nachbarland Österreich den Bayern-Jackpot in Höhe von 498.011 Euro. Der Gewinner freute sich riesig über seinen Glückstreffer.
Noch immer ist es keinem der großen Favoriten gelungen, eines der Bracelets zu gewinnen. Dem Erfolg am nächsten kam Carlos Mortensen, Champion des Jahres 2001, der mit einem Buchmacherkurs von 400 : 1 zu den hohen Favoriten im Hauptbewerb zählt. Im Bewerb # 6 gelang ihm ein 9. Platz. Die Disziplin des Bewerbes # 8 war Omaha Hi/Lo. Bei einer Nenngebühr von USD 2.000 fanden sich 670 Teilnehmer und das Preispool erreichte USD 1.340.000.
Clarion ATE, der Veranstalter der Londoner Messen ATEI, ICE und ICEi, hat sein Team weiter ausgebaut: Im operativen Bereich wurden jetzt zwei neue Mitarbeiter ernannt – Sophie Matthews als Operations Manager und Paul Mills als Operations Executive.
Lachendes Glück in Mörbisch
Potsdam, 06. Juli 2006. Der Jackpot bei LOTTO 6 aus 49 konnte am gestrigen Mittwochabend nicht geknackt werden. Drei Spielteilnehmer hatten zwar die richtigen sechs Zahlen (7, 10, 19, 32, 34, 41) vorhergesagt, ihnen fehlte jedoch die passende Superzahl 9. Die Gewinner, ein Spieler aus Hessen und zwei aus Nordrhein-Westfalen, bekommen für ihren Sechser jeweils gut 460.000 Euro.
Das LG München (Urt. v. 25.04.2006 - Az.: 9HK O 5864/06) hat entschieden, dass das von Oddset veranstaltete WM-Karten-Gewinnspiel rechtmäßig ist. Die Münchener Richter sehen darin keinen Verstoß gegen das Kopplungsverbot bei Gewinnspielen: "Entgegen der Meinung der Klägerin ist § 4 Nr. 6 UWG nicht verletzt. Die genannte Vorschrift greift nur dann ein, wenn die Teilnahme an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel von dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemacht wird. Nach dem Wortlaut dieser Vorschrift muss es sich demnach um ein gesondertes Preisausschreiben oder Gewinnspiel im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer anderen Dienstleistung handeln.
Die uneinheitliche Rechtsprechung in Sachen Sportwetten setzt sich auch nach der Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) weiter fort. Aktuelles Beispiel dafür ist die verwaltungsrechtliche Entscheidung des VG Hamburg: VG Hamburg, Beschl. v. 29.06.2006 - Az.: 4 E 1130/06. 1. Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder vermittelt werden. 2. Selbst wenn das gegenwärtige Sportwettenmonopol mit dem Europarecht nicht vereinbar sein sollte, besteht keine Berechtigung, private Sportwettenvermittlung anzubieten.