Das Bundesverfassungsgericht hat, wie erst kürzlich bekannt geworden ist, im Nachgang zu seiner grundlegenden Entscheidung vom 28.03.2006 (Az. 1 BvR 1054/01), am 31.03.2006 den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit welcher ein privater Sportwettenanbieter die Erlaubnis für das Veranstalten und Vermitteln gewerblicher Sportwetten beantragt hatte.