Allein angesichts der fast täglich veröffentlichten Urteile zur Sportwettenthematik kann mittlerweile weder Jurist noch Laie die Zulässigkeit einer Tätigkeit im Bereich der Sportwettvermittlung klar und zweifelsfrei beurteilen. Oft kommt es auf die Lage des Shops an mit der Folge, dass die Vermittlung in einem Gerichtsbezirk untersagt, in einem anderen Bezirk eines Verwaltungsgerichts erlaubt ist.