Die EU-Kommission hat in dem Verfahren zur Notifizierung des Entwurfs des Glückspielstaatsvertrags auf die Stellungnahme der Bundesländer mit Schreiben vom 31.07.2007 gegenüber der Bundesregierung reagiert. Die Länder hatten im Wesentlichen betont, dass es ihnen freistünde, die Ziele ihrer politischen Maßnahmen zu Wetten und Glücksspielen festzulegen und das angestrebte Ausmaß zu Schutzes im Detail festzulegen. Dabei wird berücksichtigt, dass jegliche Beschränkung verhältnismäßig sein muss.