Mit Beschluss vom 12.09.2006 – 4 L 302/06 – hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) in einem Fall der Aufstellung so genannter Tipomaten einem Eilantrag stattgegeben und dabei Zweifel insbesondere an der Strafbarkeit hinsichtlich des Betriebes eines solchen Terminals geäußert. Letztlich verstoße aber eine Untersagung derzeit gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit.