Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 werden die Verantwortlichen des staatlichen Sportwettenanbieters ODDSET nicht müde zu betonen, dass nur das staatliche Unternehmen einen effektiven Jugend- und Verbraucherschutz gewährleisten und aktive Suchtprävention betreiben könne. Dabei wird von staatlicher Seite der Eindruck erweckt, dass ODDSET das allein selig machende Konzept für Jugendschutz und Suchprävention exklusiv für sich gepachtet habe.