Die Rechtsprechung zur binnengrenzüberschreitenden Vermittlung von Sportwetten ist derzeit leider sehr uneinheitlich und widersprüchlich. Während die nach dem Revisionsurteil des Oberlandesgerichts München vom 26. September 2006 (Az. 5 St RR 115/05) inzwischen klar überwiegende strafrechtliche Rechtsauffassung von der Straflosigkeit ausgeht (vgl. Sportwettenrecht aktuell Nr. 49), ist die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung weiterhin höchst kontrovers.