Das Landgericht Koblenz hat in einem nun bekannt gewordenen Urteil vom 16. Juni 2009 der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH das Recht zugesprochen, in angemessener Form für ein Rubbellos zu werben. Damit hat das Landgericht den Versuch des GIG (Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen) zurückgewiesen, eine Zeitungsanzeige für das Los „Die Goldene 7“ zu untersagen.