Mit heute veröffentlichten Urteilen hat der EuGH über die niederländischen Vorlagefragen in den Rechtssachen C-258/08 (Ladbrokes) und C-203/08 (Betfair) entschieden. Bereits nach den Schlussanträgen des Generalanwaltes Bot war die Stimmung unter den Privaten Glücksspielanbietern eher verhalten, die nunmehr veröffentlichten Urteile des EuGH lassen ebenso nur bedingt hoffen. Der Stern titelt heute in seiner Online-Ausgabe „Glücksspielmonopol bleibt bestehen“, es ist damit zu rechnen, dass auch von Seiten der staatlichen Monopolisten derartige Aussagen in Kürze folgen werden.