Erstmalig wurde 2004 zwischen den Ländern ein Staatsvertrag zur Regelung des Glücksspiels geschlossen. Im Jahre 2006 wurde der damalige Lotteriestaatsvertrag durch das Bundesverfassungsgericht mit der Maßgabe „gekippt“, entweder das Glücksspiel für den freien Markt freizugeben oder das pathologische Spiel optimal zu bekämpfen. 2008 trat der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft