In zwei von der Kanzlei Bongers geführten Verfahren wegen der Untersagung der Vermittlung von Sportwetten hat heute das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) über die durch die Gegenseite geführten Revisionen entschieden (8 C 17.12 und 8 C 10.12). Die Revisionen wurden zurückgewiesen.