Spielsuchtprävention: Der DLTB verlängert erneut die langjährige Kooperation mit der BZgA

Die 16 im Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) zusammengeschlossenen Landeslotteriegesellschaften verlängern die jahrzehntelange Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) um ein weiteres Jahr.

Somit ist die Finanzierung des unabhängigen und kostenfreien Beratungsangebots der BZgA zur Spielsuchtprävention bis Ende 2024 mit der Option auf Verlängerung gesichert.

Axel Holthaus (li.) und Sven Osthoff, Geschäftsführer von LOTTO Niedersachsen, der aktuell federführenden Gesellschaft im DLTB. (Foto: LOTTO Niedersachsen)
Axel Holthaus (li.) und Sven Osthoff, Geschäftsführer von LOTTO Niedersachsen, der aktuell federführenden Gesellschaft im DLTB. (Foto: LOTTO Niedersachsen)
Maßgeblich vom DLTB in Zusammenarbeit mit der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder vorangetrieben, haben insgesamt sieben Verbände und Anbieter aus der Glücksspielbranche den zugehörigen Kooperationsvertrag mit der BZgA unterzeichnet. Jeweils ein Drittel der Kosten für die deutschlandweiten Präventionsangebote übernehmen der DLTB und die Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH. Das übrige Drittel der Gesamtsumme teilen sich der Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland, der Deutsche Spielbankenverband, der Deutsche Sportwettenverband e.V., der Deutsche Online Casinoverband e.V. und der Deutsche Lottoverband e.V.

„Die Landeslotteriegesellschaften stehen seit über 75 Jahren für ein verantwortungsvolles, staatlich erlaubtes Lotterieangebot – seit zehn Jahren finanzieren wir die Präventionsarbeit der BZgA. Wir freuen uns, dass sich seit 2022 immer mehr Glücksspielanbieter zu ihrer Verantwortung bekennen und finanzielle Mittel für die Beratungsangebote zur Spielsuchtprävention bereitstellen. Wünschenswert ist, dass sich alle Marktteilnehmer künftig verursachungsgerecht am Finanzierungssystem dieser wichtigen Maßnahmen beteiligen“, erläutert Axel Holthaus, Geschäftsführer von LOTTO Niedersachsen, der derzeit federführenden Gesellschaft im DLTB.

Torsten Meinberg, Geschäftsführer von LOTTO Hamburg und Vorsitzender der AG Spielerschutz und Prävention im DLTB. (Foto: LOTTO Hamburg)
Torsten Meinberg, Geschäftsführer von LOTTO Hamburg und Vorsitzender der AG Spielerschutz und Prävention im DLTB. (Foto: LOTTO Hamburg)
Sven Osthoff, Geschäftsführer von LOTTO Niedersachsen, führt weiter aus: „Spielerschutz und umfassende Spielsuchtprävention stehen schon immer im Fokus unseres Handelns. Mit der BZgA hat der DLTB seit Jahrzehnten eine Kooperationspartnerin, die über umfassende Expertise in der Beratungsarbeit und über eine hohe Reputation und Akzeptanz in der Bevölkerung verfügt. Das BZgA-Angebot zur Spielsuchtprävention ist bei den Spielteilnehmern aller Glücksspielanbieter gelernt.“

Ziel der BZgA-Kooperation ist die Umsetzung von Maßnahmen zur Spielsuchtprävention, insbesondere der Begrenzung von glücksspielbezogenen Problemen in der Bevölkerung. Die BZgA betreibt im Rahmen der Kooperation unter anderem eine kostenfreie bundesweite Telefonberatung zur Glücksspielsuchtprävention unter der Rufnummer 0800 - 137 27 00. Über diese Helpline können Spielteilnehmer mit riskantem oder problematischen Spielverhalten sowie deren Angehörige Zugang zu qualifizierten Informations- und Beratungsangeboten erhalten.

Die folgenden Maßnahmen werden ebenfalls von der BZgA zur Spielsuchtprävention angeboten:

  • Online-Informationsangebot unter www.check-dein-spiel.de mit interaktiven Tools wie Selbsttests, Wissenstests und Tipps,
  • Produktion und Distribution zielgruppenspezifischer Aufklärungsmedien,
  • Durchführung von Telefonaktionen, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit.

Torsten Meinberg, Geschäftsführer von LOTTO Hamburg und Vorsitzender der AG Spielerschutz und Prävention im DLTB, unterstreicht die Bedeutung des BZgA-Beratungsangebots, dessen Finanzierung durch den Kooperationsvertrag auf einer breiten Basis steht: „Die Beratungsangebote zur Glücksspielsucht und zum problematischen Glücksspielverhalten richten sich an Betroffene, Angehörige und Interessierte. Gerade vor dem Hintergrund des liberalen Glücksspielstaatsvertrages 2021 und der damit verbundenen Erlaubnis von Online-Glücksspielen, ist es uns und der organisierten Branche ein wichtiges Anliegen, einen guten Spielerschutz sowie qualifizierte Beratung zu den Risiken von Glücksspielen und Spielsuchtprävention zu gewährleisten.“

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) nimmt als Bundesbehörde im Bundesministerium für Gesundheit verschiedene Aufgaben der Prävention und Gesundheitsförderung auf Bundesebene wahr. Im Bereich der Glücksspielsuchtprävention wird das Beratungsangebot der BZgA seit über zehn Jahren durch Drittmittel finanziert.