Ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) in Österreich markiert einen entscheidenden Wendepunkt für geschädigte Spieler. Erstmals bestätigt ein Höchstgericht nach einer Vorentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Rs. C-77/24 – „Wunner“), dass die Geschäftsführung eines illegalen Online-Casinos persönlich haften kann.
Worum geht es konkret?
Viele Online-Casinos agieren ohne gültige nationale Lizenz. Spieler verlieren dort teils erhebliche Beträge. Bislang richteten sich Rückforderungen meist gegen die Betreiberfirmen selbst – oft mit Sitz im Ausland und schwer greifbar.
Das neue Urteil eröffnet nun eine zusätzliche Anspruchsebene: die persönliche Haftung der verantwortlichen Geschäftsführer.
Die Kernaussagen des OGH (9 Ob 8/26f):
- Österreichisches Recht ist anwendbar (Art. 4 Abs. 1 Rom II-Verordnung)
- Österreichische Gerichte sind international zuständig (Art. 7 Nr. 2 EuGVVO)
- Geschäftsführer können persönlich haften, wenn sie gegen Schutzgesetze verstoßen
Besonders relevant ist die rechtliche Einordnung:
Die Vorschriften zum Spielerschutz im österreichischen Glücksspielgesetz (GSpG) gelten als sogenannte Schutzgesetze. Das bedeutet: Wer diese vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, kann auch persönlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden (§ 1311 ABGB).
Was bedeutet das für deutsche Spieler?
Auch wenn die Entscheidung aus Österreich stammt, ist ihre Signalwirkung erheblich:
- Die Argumentation lässt sich auf vergleichbare Konstellationen in Deutschland übertragen
- Auch hier existieren Spielerschutzvorschriften im Glücksspielstaatsvertrag 2021
- Die EuGH-Entscheidung ist unionsweit verbindlich und stärkt die Position der Spieler
Das Urteil zeigt: Verantwortliche hinter illegalen Online-Casinos können sich nicht mehr ohne Weiteres hinter komplexen Firmenstrukturen verstecken.
Warum ist das ein Durchbruch?
Bisher scheiterten viele Verfahren daran, dass:
- Betreiberfirmen im Ausland sitzen
- Vermögenswerte schwer zugänglich sind
- Verantwortlichkeiten verschleiert werden
Die persönliche Haftung der Geschäftsführung durchbricht genau diese Strukturen.
Was können betroffene Spieler jetzt tun?
- Spielverluste dokumentieren (Einzahlungen, Spielverlauf)
- Anbieter und Zahlungswege identifizieren
- rechtliche Prüfung möglicher Rückforderungsansprüche veranlassen
Fazit
Das OGH-Urteil bestätigt erstmals höchstrichterlich: Geschäftsführer illegaler Online-Casinos können persönlich haften. In Kombination mit der EuGH-Rechtsprechung entsteht damit ein neuer, wirkungsvoller Ansatz zur Durchsetzung von Spieleransprüchen – auch mit Relevanz für deutsche Fälle.
Die Rechtsanwalt Cocron GmbH & Co. KG (München/Berlin) verfolgt diese Entwicklungen eng und prüft entsprechende Ansprüche für geschädigte Spieler.