Entwicklungen in regionaler und nationaler Gesetzgebung

Ein Artikel von Herrn Rechtsanwalt Santiago Asensi, Kanzlei Asensi Abogado, Spanien und Kooperationsanwalt der Kanzlei Hambach & Hambach

Die Regierung der spanischen autonomen Region Castilla-León gab vor Kurzem bekannt, die Regulierung von Online-Glücksspielen zu planen, obwohl Spanien offensichtlich daran arbeitet, Online-Glücksspiele auf nationaler Ebene zu regulieren. Santiago Asensi von der Kanzlei Asensi Abogados überprüft technologische Entwicklungen, mit denen die regionalen Regierungen feststellen können, an welchem Ort sich ein Online-Glücksspieler befindet und weist darauf hin, dass die meisten Online-Glücksspielunternehmen wahrscheinlich nicht daran interessiert sind, eine Lizenz zu erwerben, die sich auf eine einzige Region beschränkt.

Alfonso Fernandez aus dem Innen- und Justizministerium (Consejería de Interior y Justicia) der autonomen Region Castilla-León hat vor Kurzem erklärt, dass seine Region Online-Glücksspiele regulieren wird. Er gab die Pläne der Regierung während der Eröffnungsveranstaltung des fünften Glücksspielkongresses von Castilla-León (Congreso de Juego de Castilla y León) bekannt, auf dem es um die derzeitige Situation und die Zukunft der Branche in der Region ging.

Bis dato haben nur zwei der siebzehn autonomen Regionen Spaniens Gesetze zu Sportwetten erlassen: Madrid und das Baskenland. Beide konzentrieren sich auf ortsgebundene Wettunternehmen. Jedoch sind Online-Glücksspiele in beiden Wettgesetzen berücksichtigt.

Da die wichtigste Voraussetzung der Gesetze in beiden Regionen darin besteht, dass sich die Spieler innerhalb der Grenzen der Region befinden, scheinen die „Online-Klausel“ der genannten Gesetzte vom technischen Gesichtspunkt aus ergänzungsbedürftig, oder gar nicht anwendbar zu sein. Dennoch haben Telefonica, Spaniens größtes Telekommunikationsunternehmen, und Quova, ein Unternehmen, das Internet-Protokoll (IP)-Geolokalisierungsdienste anbietet, die eine geographische Standortbestimmung von Webseitenbesuchern in Echtzeit ermöglichen, vereinbart, gemeinsam Geolokalisierungsdienste für Glücksspiele anzubieten. Während Telefonica ungefähr 80% des Marktes abdecken kann, garantiert Quova die übrigen 20%.

Das Institut für Robotik und Kybernetik der Polytechnischen Universität von Madrid hat das Verfahren für den Spielbetrieb getestet und den zuständigen Behörden in Madrid über die Akzeptabilität der technischen Methoden Bericht erstattet. Die Kernfrage, die sich stellt, ist, ob die beiden Unternehmen garantieren können, dass sich alle Endverbraucher – also die Glückspielteilnehmer – auch tatsächlich in der Region Madrid befinden. Praktisch gesehen bedeutet das: Gestattet das System einem Spieler, an einem Glücksspiel teilzunehmen, falls ein Zweifel daran besteht, ob sich der Spieler tatsächlich innerhalb der Grenzen von Madrid aufhält?

Die Antwort hierauf lautet eindeutig nein, denn zusammen können die beide Unternehmen garantieren, dass sich 100% der User, die an den Glückspielen teilnehmen würden, innerhalb der Region Madrid befinden. Besteht irgendein Zweifel daran, ob sich ein Spieler in Madrid befindet oder nicht, wird ihm einfach nicht gestattet, an den Spielen teilzunehmen. Angesichts dieser Prozentzahl kann der Bericht der Polytechnischen Universität an die Behörden in Madrid über die Verwendbarkeit des Systems nur eindeutig positiv ausfallen.

Laut Wettgesetz des Baskenlandes könnten baskische Betreiber mit einer von drei Lizenzen Online-Glücksspiele anbieten. Im Fall von Madrid enthält das Gesetz auch eine Klausel, die es Betreibern mit einer ortsgebundenen Glücksspiel-Lizenz1 ermöglicht, Online-Kasino- und Online-Bingospiele anzubieten. Das Gesetz deckt jedoch nur einige der technischen Aspekte ab. Deshalb sind ergänzende Regelungen unbedingt notwendig, um alle Aspekte des Glücksspiels zu regulieren (beispielsweise müssen laut der Bingovorschriften in Madrid alle Bingokarten, die in irgendeiner Bingohalle in der Region Madrid verkauft werden, in der königlichen Prägeanstalt des Wirtschaftsministeriums [Fábrica Nacional de Moneda y Timbre] hergestellt werden, während die Online-Bingokarten von Zufallsgeneratoren erstellt werden).

Derzeit besitzen in der Region Madrid vier Betreiber eine Lizenz; im Baskenland sind es drei, was der erlaubten Höchstgrenze entspricht. Keiner dieser Betreiber hat bis jetzt Interesse daran gezeigt, seine Aktivitäten auf ein Online-Angebot zu erweitern. Genauer gesagt, hat bis jetzt keiner Interesse daran gezeigt, seine Aktivitäten auf ein Online-Angebot zu erweitern, wenn er hierzu die notwendigen Voraussetzungen der oben genannten Gesetze erfüllen muss. Zudem sind ausschließlich Glücksspielbetreiber, die ortsgebunden arbeiten möchten, an den Gesetzgebungen dieser beiden Regionen interessiert. Warum?

Die Antwort hierauf liefert eine Gegenfrage: Warum das Geschäft auf nur zwei Regionen beschränken, wenn gegen auf dem gesamten Markt tätige Betreiber nicht rechtlich vorgegangen wird? Und warum eine regionale Online-Lizenz erwerben, wenn Online-Glücksspiele in Spanien (eher früher als später) auf nationaler Ebene reguliert werden und dieses Gesetz wahrscheinlich Betreiber mit EU-Lizenzen2 anerkennen wird?

Dennoch besteht ein Unterschied zwischen den irrelevanten Online-Gesetzen in Madrid und dem Baskenland einerseits und der Ankündigung der Region Castilla-León, auf die zu Beginn dieses Artikels eingegangen wurde andererseits. Während die Gesetzte von Madrid und dem Baskenland erlassen wurden, als es in der spanischen Gesetzgebung noch keinen einzigen Verweis auf Online-Glücksspiele gab, hat die Region Castilla-León ihr künftiges Online-Gesetz angekündigt, als bereits ein Gesetz über Maßnahmen zur Entwicklung der Informationsgesellschaft in Kraft war, in dem festgelegt ist, dass es eine Regulierung von Online-Glücksspielen auf nationaler Ebene geben wird.

Zudem ist es wichtig zu wissen, dass die Region Castilla-León, wie alle anderen autonomen Regionen auch, dem erwähnten Gesetz zu Online-Glücksspielen in den internen Debatten der Sektoralen Glücksspielkommission – dem Gremium, das für das Thema zuständig ist – zustimmen muss.

Warum eine regionale Online-Lizenz erwerben, wenn Online-Glücksspiele in Spanien zukünftig auf nationaler Ebene reguliert werden?

Deshalb ist es schwierig zu verstehen, warum Fernandez diese Ankündigung während des regionalen Glücksspielkongresses von Castilla-León gemacht und mit folgenden Worten erklärt hat: „Das regionale Ministerium will Online-Glücksspiele regulieren, um lokale Unternehmen durch eine umfassende Gesetzgebung mit geregelter Lizenzvergabe und gesicherten Zahlungsmethoden aufzuwerten.“

Die Gesetzesvorlage zu Online-Glücksspielen, die von der Sektoralen Glücksspielkommission auf nationaler Ebene erarbeitet wird, muss den EU-Richtlinien entsprechen und die Aktivitäten der Betreiber regulieren, die bereits über eine Lizenz verfügen, die durch eine Behörde eines Mitgliedslandes der EU ausgestellt wurde. In diesem Zusammenhang ist auch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Region Madrid3 vom 1. Oktober zu erwähnen. Klägerin war in diesem Fall FEMARA, die nationale Dachorganisation, die sich aus lokalen Organisationen von Betreibern für Unterhaltungsspiele und Spielautomaten zusammensetzt. Beklagte waren die Region Madrid und drei Spielorganisationen. Die Klägerin forderte, das gesamte Gesetz der Region Madrid für nichtig zu erklären oder, falls das nicht möglich ist, wenigstens einige der Artikel.

Neben anderen Gründen, die den Gegenstand dieses Artikels nicht betreffen, fällt die Regulierung von Online-Glücksspielen laut FEMARA nicht in den Zuständigkeitsbereich der Region Madrid. FEMARA ist der Meinung, dass das Wettgesetz von Madrid für nichtig erklärt werden sollte oder zumindest die Artikel, die sich auf Online-Wetten beziehen (Artikel 4.3.b, 19, 26 und der letzte Abschnitt aus N.6), da die technischen Anforderungen zur Eingrenzung der Glücksspielteilnehmer auf das Gebiet von Madrid im Fall von Online-Wetten in einer Grauzone liegen.

Das Gericht gab der Region Madrid Recht und begründete seine Entscheidung mit dem Argument, dass „ (…) Da die Voraussetzungen für eine technische Kontrolle noch nicht definiert sind, ist es daher unmöglich zu abschließend festzustellen, ob sie einhalten, was das Wettgesetz in Bezug auf diese Angelegenheit festlegt, oder nicht. Deshalb können die erwähnten Voraussetzungen zur Kontrolle und die infrage gestellten Artikel zu diesem Zeitpunkt nicht für nichtig erklärt werden4.“

Glücklicherweise wurde die Klage der FEMARA abgelehnt. Das gesamte Wettgesetz von Madrid für nichtig zu erklären, hätte bedeutet, dass die Betreiber, die ihr Geschäft bereits ortsgebunden betreiben, von einer Entscheidung zugunsten der Klägerin betroffen wären.

Im Hinblick auf alle hier angestellten Überlegungen, sind wir zu dem Schluss gelangt, dass Online-Glücksspiele nicht von den siebzehn spanischen Regionen reguliert werden sollten. Der springende Punkt ist, dass Betreiber von Online-Glücksspielen nicht an Online-Lizenzen interessiert sind, die ihre Aktivitäten auf eine einzige Region beschränken. Dies ist vollkommen verständlich, bedenkt man die besonderen Faktoren, die dem Geschäft dieser Branche zugrunde liegen.

Aus: TIME LAW NEWS 1/2009 (www.timelaw.de) der Kanzlei Hambach & Hambach Rechtsanwälte

1 Zur Zeit gibt es in der Region Madrid zwei Kasinos und ungefähr 60 Bingohallen.

2 Gemäß der Artikel 2 & 3 des 20. Zusatzabschnitts des Gesetzes 56/2007 über Maßnahmen zur Entwicklung der Informationsgesellschaft (Ley 56/07, de Medidas de Impulso de la Sociedad de La Información).

3 Sentencia 1712 de la Sección Octava de lo Contencioso Administrativo del Tribunal Superior de Justicia de la Communidad de Madrid.

4 Keine offizielle Übersetzung.