Wann ist ein Glücksspiel illegal?

Auf diese „Kernfrage“ antwortet einer der bekanntesten Rechtswissenschaftler für Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Bayreuth.

Gutachten von Prof. Dr. Nikolaus Bosch:

Zum Zweck der Begutachtung haben Sie mir unter Beilegung einiger Presseberichte folgende drei Fragen unterbreitet:

1. Stellt es ein unerlaubtes Glücksspiel dar, wenn in einem Geldspielgerät Hardware-Bestandteile enthalten sind, die nachträglich, nach der Zulassung durch die PTB, eingebaut wurden und somit nicht von der Zulassung umfasst sein konnten?

2. Stellt es ein unerlaubtes Glücksspiel dar, wenn das Geldspielgerät dergestalt verändert wird, dass Bestandteile, die ursprünglich enthalten waren, nachträglich, also nach der Zulassung durch die PTB, entfernt werden und sich hierdurch eine Abweichung zu der Bauartzulassung ergibt?

3. Stellt es sich als unerlaubtes Glücksspiel dar, wenn Geldspielgeräte betrieben werden, die eine Software enthalten, deren Funktionen für die PTB bei der Zulassung des Geräts nicht ersichtlich waren, weil die Software noch nicht aktiviert worden war?

Klicken Sie hier um die vollständige Begutachtung im PDF Format zu lesen.

Quelle: UAVD e.V.