Auf diese "Kernfrage" antwortet einer der bekanntesten Rechtswissenschaftler für Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Bayreuth. Stellt es ein unerlaubtes Glücksspiel dar, wenn in einem Geldspielgerät Hardware-Bestandteile enthalten sind, die nachträglich, nach der Zulassung durch die PTB, eingebaut wurden und somit nicht von der Zulassung umfasst sein konnten?