Gebt dem Spielen eine Chance!

Zwei Jahre neuer Glücksspielstaatsvertrag – eine Zwischenbilanz.

Talkrunde zur Eröffnung der Internationalen Fachmesse Unterhaltungs- und Warenautomaten – IMA 2014 – am Dienstag, 14. Januar 2014, 11 bis 12 Uhr, Messe Düsseldorf, Halle Nord A

In Berlin ist Spielhallen verboten, was jedem Friseur erlaubt ist, nämlich seinen Kunden einen Kaffee anzubieten. Die Spielgäste – mündige Erwachsene – müssen per Gesetz dort zum Beispiel um drei Uhr nach Hause geschickt werden. Und erst spät vormittags um elf darf wieder gespielt werden. In der Zwischenzeit bleibt den Spielern oft nur das illegale Spiel, sei es in Hinterzimmern oder in einem der mehr als zweitausend Online-Casinos, die Glücksspiele aus dem Ausland über mehr als 50 Millionen Internetanschlüsse nach Deutschland bringen. Zwischen Spielhallen soll in Zukunft mindestens 500 Meter Abstand sein. Niemand käme auf die Idee, einem Fitness-Studio zu verbieten, mehr als 12 Trainingsgeräte aufzustellen. In Spielhallen soll es aber in Zukunft verboten sein, mehr als acht bzw. zwölf Spielgeräte an einem Standort zu betreiben. Wer als Automatenunternehmer auf sein Schaufenster schreibt „Spielen ist schön“, muss ein Bußgeld zahlen. Sätze wie diese sind verboten, weil damit ein Spielanreiz verbunden sein könnte. Mit kleinen Unterschieden gelten diese und weitere Restriktionen für das gewerbliche Automatenspiel in allen Bundesländern. Private Sportwetten und Online-Casinos sind nur in Schleswig-Holstein erlaubt, im großen Rest von Deutschland sind sie nicht lizenziert, sondern Dank der Rechtsprechung geduldet.

Ganz anders sieht es bei den staatlichen Glücksspielen aus – sei es beim Lotto oder in den Spielbanken. Speisen und Getränke – auch Alkohol – sind in Spielbanken erlaubt. Mindestabstände zwischen Lottoannahmestellen gibt es nicht. Millionengewinne sind erwünscht. Aggressive Werbung ist erlaubt.

Wohin man auf dem Markt der Glücks- und Gewinnspiele auch schaut, überall herrschen Unausgewogenheit und Ungleichbehandlung zwischen den staatlichen und privaten Angeboten. Angemahnt vom Europäischen Gerichtshof hatten es sich die Bundesländer auf die Fahnen geschrieben mit dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag eine ausgewogene Neuordnung des Glücks- und Gewinnspielwesens zu schaffen. Vor mehr als zwei Jahren wurde dieser Staatsvertag unterschrieben. Zeit für eine Zwischenbilanz.

Es diskutieren:

  • Wolfgang Kubicki, MdL, Mitinitiator des Schleswig-Holsteinischen Glücksspielgesetzes, Fraktionsvorsitzender der FDP im Landtag Schleswig-Holstein und stellvertretender Vorsitzender der FDP im Bund
  • Prof. Dr. Bernd J. Hartmann, Universität Osnabrück, Professor für Öffentliches Recht, Wirtschaft und Verwaltungswissenschaften
  • Pieter Remmers, Amsterdam, Niederlande, Experte für Glücksspielforschung und für Fragen des Responsible Gaming
  • Paul Gauselmann, Vorstandsvorsitzender Gauselmann AG, Vorsitzender des VDAI (Verband der deutschen Automatenindustrie e.V.)

Moderation: Jan Hofer, ARD-Tagesschau