Auch personenungebundene Spielerkarte leistet Beitrag gegen Spielsucht

Berlin: (hib/HLE)
Bereits die Einführung der personenungebundenen Spielerkarte leistet nach Ansicht der Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Spieler- und Jugendschutzes im Zusammenhang mit Geldspielgeräten. Wie die Regierung in ihrer Antwort (17/13014) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/12916) weiter schreibt, gibt es vor Ausgabe der Karte eine Alterskontrolle.

Außerdem sei das gleichzeitige Bespielen mehrerer Geldspielgeräte erschwert. Die Entwicklung einer personengebundenen Spielerkarte werde weiterverfolgt, sei aber ein „mittelfristiges Projekt“.

Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de