Beck: Glücksspielstaatsvertrag sichert Spieler- und Jugendschutz

30 Jahre „Lotto am Mittwoch“

Seit 30 Jahren gibt es das Mittwochslotto. In einer Feierstunde aus diesem Anlass von Lotto Rheinland-Pfalz in den Räumen des ZDF in Mainz betonte Ministerpräsident Kurt Beck auch die Bedeutung des Glücksspielstaatsvertrages. „Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es richtig ist, das Glücksspiel durch den Glücksspielstaatsvertrag dem Ordnungsrecht zu unterwerfen und dadurch die Ausweitung von Glücksspielsucht und von betrügerischen Machenschaften einzudämmen“, sagte der Ministerpräsident.

Der Staat schütze nicht nur spielsuchtgefährdete Personen, die sich durch übermäßiges Spielen von Glücksspielen verschuldeten sowie ihren Arbeitsplatz und ihre persönlichen Beziehungen gefährdeten, sondern auch deren Familien, die unter der Verschuldung, dem Arbeitsplatzverlust und den Veränderungen der Persönlichkeit des Spielsüchtigen zu leiden hätten. Kurt Beck: „Durch die im Glücksspielstaatsvertrag und im Landesglücksspielgesetz enthaltene Erlaubnispflicht wird sichergestellt, dass nur zuverlässige Personen oder Unternehmen öffentliche Glücksspiele veranstalten und vermitteln. Dies dient insbesondere dem Spieler- und dem Jugendschutz, einem weiteren Ziel des Glücksspielstaatsvertrages.“

Der Ministerpräsident verwies auch auf die bisherige Bilanz des Gewinnspiels: „Das Lotto am Mittwoch hat inzwischen millionenfach kleine und größere Gewinne ausgeschüttet und auch rund 700 Spielteilnehmer zu Millionären gemacht. Dabei summieren sich die Spieleinsätze seit 1982 auf beeindruckende 28,7 Milliarden Euro.“ In Rheinland-Pfalz würden 50 Prozent an die Gewinner ausgeschüttet, und 38 Prozent entfielen als Lotteriesteuer und Konzessionsangaben an das Land. Ein großer Teil der eingespielten Gelder komme damit dem Gemeinwohl zugute.