Am 13.04.2011 fand in Kiel im Vorfeld zu einer mündlichen Anhörung zum Gesetzesentwurf der Fraktionen von CDU und FDP zur Neuordnung des Glückspiels eine Pressekonferenz führender Verbände und Unternehmen aus der Glückspielindustrie statt. Der Verband Europäischer Wettunternehmer war vertreten.

„Angesichts des Verlaufs der Anhörung im Landtag bin ich zuversichtlich, dass Schleswig-Holstein seinen Gesetzesentwurf umsetzen wird. Die Abgeordneten haben zwar durchaus auch kritische Fragen gestellt, ich hatte aber den Eindruck, dass wir Ihnen rechtlich und wirtschaftlich fundierte Antworten geben konnten, die verdeutlicht haben, dass die Eckpunkte der übrigen 15 Bundesländer für einen neuen Glückspielstaatsvertrag ein Irrweg sind. Die Idee, 7 Konzessionen zu verteilen und knapp 17% Steuern auf den Umsatz zu erheben, ist zum Scheitern verurteilt. Zum einen ist diese Begrenzung juristisch nicht haltbar, zum anderen wird sich bei diesem Steuersatz ohnehin kein Unternehmer um eine Konzession bewerben. Wenn Sie im Internet nur maximal 10% Rohertrag haben, müssen Sie ja noch Geld mitbringen, um 16 2/3 vom Umsatz zu entrichten. Schleswig-Holstein dagegen will den Weg beschreiten, der sich momentan in vielen anderen Ländern in der EU durchsetzt und der Standard werden könnte. Neben Sportwetten werden auch die anderen stark nachgefragten Produkte erfasst und 20 vom Rohertrag sind ein akzeptabler Steuersatz. Nur so kann das Ziel, den Schwarzmarkt zu beseitigen, tatsächlich erreicht werden. Wenn es keine Rahmenbedingungen gibt, die einen zum Schwarzmarkt wettbewerbsfähigen Markt ermöglichen, kann Spielerschutz und Prävention nicht greifen und der Fiskus geht nach wie vor leer aus.“ kommentiert Markus Maul abschließend.
Kontakt:
RA Markus Maul – Präsident VEWU
Verband Europäischer Wettunternehmer
Repräsentanzbüro Deutschland