OVG NRW: Ordnungsbehörden in NRW dürfen weiterhin gegen private Sportwettenvermittler vorgehen

Erfreut zeigt sich Tobias Buller, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in NRW e. V., zur heutigen Meldung, dass das Oberverwaltungsgericht Münster im Rahmen von Eilbeschlüssen entschieden hat, dass die Ordnungsbehörden in NRW weiterhin mit Untersagungsverfügungen gegen private Wettbüros vorgehen dürfen (Aktenzeichen 4 B 48/11 u. a.).

„Aber das ist nur ein Etappensieg: Entscheidungen in der Hauptsache werden erst im Juli 2011 erwartet“, so Buller weiter, „ein gutes Signal sind die Entscheidungen jedoch allemal!“

Private Sportwettenvermittler sind nach derzeitiger Rechtslage in Deutschland nicht zugelassen; das Monopol liegt beim Land NRW. „Daran ändert auch das EuGH-Urteil aus September 2010 nichts“, weiß Buller.

Der gesamte Glücksspielbereich steht derzeit auf dem rechtlichen Prüfstand; im April entscheiden die Ministerpräsidenten über einen neuen Glücksspielstaatsvertrag.

„Kaum jemand weiß, dass die Einnahmen aus dem Glücksspiel zu 40% in gemeinnützige Zwecke fließt – ohne staatliches Monopol nicht machbar“, erläutert Buller die Problematik weiter. „Wird der Sportwettenmarkt – auch kontrolliert – geöffnet, befürchte ich heftige Einschnitte bei sozialen Projekten, die dann sicherlich nicht mehr in der bisher bekannten und bewährten Form finanziell unterstützt werden“, so der Verbandschef weiter. „Oder glaubt tatsächlich einer der verantwortlichen Politiker, dass ein privater Anbieter von seinen Einnahmen soziale Projekte unterstützt, statt sie im eigenen Unternehmen zu lassen?“, fragt sich Buller.

Buller und sein Verband setzen sich nachhaltig dafür ein, dass die Verantwortlichen der Landesregierung endlich aufwachen und verstehen, warum eine Öffnung – auch kontrolliert – enorme Auswirkungen auf die Gesellschaft haben wird. „Wir werden nicht müde!“, versichert Buller.

Die ganze Pressemitteilung des OVG NRW finden Sie unter http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/10_110323/index.php