Erfreut zeigt sich Tobias Buller, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in NRW e. V., zur heutigen Meldung, dass das Oberverwaltungsgericht Münster im Rahmen von Eilbeschlüssen entschieden hat, dass die Ordnungsbehörden in NRW weiterhin mit Untersagungsverfügungen gegen private Wettbüros vorgehen dürfen (Aktenzeichen 4 B 48/11 u. a.).