Spielhallengesetz Berlin: unkonkret!?

Der Berliner Senat hatte Mitte Februar ein Spielhallengesetz für Berlin beschlossen, um neue Spielhallenansiedlungen zu erschweren. In ihrer Sitzung des Rats der Bürgermeister am 10. März 2011 haben die Bezirksbürgermeister/innen bzw. ihre Vertreter das vom Senat beschlossene Spielhallengesetz kritisiert. Sie befürchten juristische Auseinandersetzungen mit den Betreibern wegen handwerklicher Schwächen im Gesetz. Dies geht aus einem am 18.03.2011 veröffentlichten Beschluss hervor. Dort heißt es: „Der Rat der Bürgermeister hält Regelungen zur Erschwerung von Spielhallenansiedlungen grundsätzlich für begrüßenswert. Der vorliegende Entwurf des Berliner Spielhallengesetzes mit seinen unbestimmten Rechtsbegriffen ist jedoch derart unkonkret, dass eine rechtssichere und berlineinheitliche Umsetzung nicht möglich, hingegen eine Flut gerichtlicher Auseinandersetzungen wahrscheinlich erscheint.“

Viele Vorgaben seien für die Umsetzung nicht konkret genug, bemängelte der Rat der Bürgermeister. Er verlangt unter anderem eine Konkretisierung des Passus, in dem es um das Spielhallen-Verbot in der Nähe von Jugendeinrichtungen geht. „Hier bleibt sowohl die Frage des einzuhaltenden Abstands offen wie auch die Definition fehlt, welche Einrichtungen konkret hierunter fallen.“

Grundsätzlich soll der Abstand zwischen den Spielhallen 500 Meter betragen, damit man nicht so leicht von einer Halle in die nächste gehen kann. Im Gesetz heißt es, dass es einen solchen Mindestabstand geben „soll“. Eine „Soll-Vorschrift“ habe aber keine hohe Verbindlichkeit, so der Rat der Bürgermeister.

Im Übrigen spricht er sich gegen die Auflage aus, dass ein Einblick in das Innere der Räumlichkeiten nicht möglich sein soll. Das übliche Zukleben sei kontraproduktiv, „mit mehr Transparenz würden die Einrichtungen ihre oft negativen städtebaulichen Wirkungen und auch die Anreizfunktion des Geheimen verlieren.“

Der Berliner Senat kann im zweiten Senatsdurchgang die Anregungen bzw. Empfehlungen des Rats der Bürgermeister aufgreifen. Über den Fortgang werden wir Sie informieren.

Quelle: Protokoll der 53. RdB-Sitzung vom 10.03.2011