Berliner Automatenkaufleute wehren sich gegen Vergnügungssteuererhöhung

Berlin, 10.12.2010 – Am gestrigen Donnerstag hat das Abgeordnetenhaus mit den Stimmen der rot-roten Regierungskoalition bei Enthaltung der CDU und der Grünen sowie Gegenstimmen der FDP als Dringlichkeitsentscheidung eine Erhöhung des Vergnügungssteuersatzes von 11 auf 20 beschlossen. Diese Änderung tritt schon zum 01.01.2011 in Kraft und ist damit, nachdem die Steuer erst zum 01.01.2010 neu festgesetzt wurde, „ein Schlag ins Gesicht der Automatenkaufleute“, so Thomas Breitkopf, 1. Vorsitzender des Verbandes der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland e. V..



„Es stellt sich die Frage nach Verlässlichkeit und Planbarkeit von Investitionen. Wie soll man Arbeits- und Ausbildungsplätze sichern und erhalten, wenn die Politik die Rahmenbedingungen kurzfristig willkürlich ändert“, so Breitkopf weiter. Die rund 380 Betriebe der Unterhaltungsautomatenwirtschaft in Berlin stellen in gewerblichen Spielhallen und Gaststätten auf und haben rund 2.400 vorwiegend weibliche Mitarbeiter.



„Wenn sich ein Standort nicht mehr rechnet, weil die Steuer uns erdrosselt, müssen wir schließen. Oftmals sind wir daran wegen langfristiger Verträge gehindert und wollen uns auch nicht von langjährigen, erfahrenen Mitarbeitern trennen. Dies trifft Spielhallen und insbesondere die Gastronomieaufstellung in besonderem Maße“, so Breitkopf. „Gleichzeitig wird dem illegalen Spiel in Hinterzimmern, so genannten Teestuben und erlaubnisfreien Gaststätten Tür und Tor geöffnet, denn dort kann nach Aussage der Berliner Bezirksämter im Grunde nicht umfassend kontrolliert werden“ (so Neuköllns Bezirksbürgermeister Buschkowsky auf einer Versammlung am 25.11.2010 in Berlin).



„Es ist schon merkwürdig, dass das legale Spiel mit überhöhten Steuern vom Markt gedrängt und auf der anderen Seite das illegale Spiel, welches weder Steuern zahlt noch Arbeits- oder Ausbildungsplätze schafft, dadurch gefördert wird. Die Behörden müssen endlich handeln! Die unsinnige Steuererhöhung, die mit dem Deckmantel der Spielsuchtbekämpfung daher kommt, aber doch eigentlich nur die Staatskasse füllen soll, gehört zurückgenommen“, so Breitkopf abschließend.



Der Verband der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland e. V. prüft derzeit intensiv die Zulässigkeit des Gesetzes, auch im Hinblick auf eine Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, wonach ein Steuersatz von 15
an der Obergrenze des rechtlich höchstens Zulässigen liegt. Der Verband wird gegen die Neufestsetzung der Vergnügungssteuer entsprechende Schritte einleiten.