Tipp24: Erfolgreiche Neuordnung der Geschäftsfelder

Geschäftsjahr 2009

– Auslandsgeschäft im Fokus
– In Deutschland weitestgehender Entzug der Geschäftsgrundlage

(Hamburg, 31. März 2010) Die Umsatzerlöse von Tipp24 stiegen im Geschäftsjahr 2009 um 95,4 % auf 89.551 (Vorjahr 45.838) Tsd. Euro. Das konsolidierte Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) wuchs auf 23.052 (8.897) Tsd. Euro.

Im Ausland legten die Umsatzerlöse deutlich auf 88.537 (5.856) Tsd. Euro zu. Im Einklang mit dieser Entwicklung stieg das EBIT im Ausland auf 32.708 (-2.079) Tsd. Euro.

Die Umsatzerlöse im Inland schrumpften durch den weitestgehenden Entzug der Geschäftsgrundlage infolge des Glücksspiel-Staatsvertrags (GlüStV) um 91,9 % auf 3.256 (39.983) Tsd. Euro. Entsprechend sank das EBIT des deutschen Segments auf 11.344 (10.976) Tsd. Euro. Grund für den Einbruch im deutschen Markt ist das vollständige Internet und Werbeverbot für die Vermittlung des staatlichen Lottos. Zusätzliche Belastungen waren die Einmalkosten für die Neuordnung der Geschäftsfelder und Anlaufverluste im Bereich Skill-Based-Games.

Das Ergebnis nach Steuern nach HGB (Jahresüberschuss) der Tipp24 SE für das Geschäftsjahr 2009 betrug 22 Tsd. Euro. Der Jahresüberschuss konnte lediglich durch einen Einmaleffekt im Rahmen der Neuordnung der Geschäfte erzielt werden. Das Unternehmen muss in erheblichem Maße laufende Kosten tragen, im Wesentlichen für Verwaltung und Rechtsberatung, hat aber gleichzeitig nur sehr geringe Mittelzuflüsse durch eigenes Geschäft. Die Gewinne der Minderheitsbeteiligungen im Auslandssegment hingegen werden derzeitig thesauriert und nicht an die Tipp24 SE ausgeschüttet. Aufgrund eines ausgeglichenen Bilanzgewinns der Tipp24 SE wird für das Geschäftsjahr 2009 keine Dividende ausgeschüttet.

Geschäftsfelder neu geordnet – Auslandsgeschäft im Fokus

Angesichts der zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen zweiten Stufe des GlüStVs und dem damit einhergehenden Entzug der Grundlage des bisherigen Geschäftsmodells in Deutschland hat die Tipp24 SE ihre Geschäftsfelder zum 1. Januar 2009 neu geordnet: Der Großteil der Aktivitäten, die in Verbindung mit der Vermittlung oder dem Angebot von Lotterieprodukten stehen, wurde eingestellt und eine Anzahl nicht mehr benötigter Wirtschaftsgüter an die bereits seit 2007 in Großbritannien tätige MyLotto24 Ltd. und deren Tochtergesellschaften übertragen.

Am 30. April 2009 hat die Tipp24 SE eine gesellschaftsrechtliche Entherrschung des britischen Konzernteils vorgenommen. Damit trägt sie der Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit dieser Gesellschaften Rechnung. Im Einzelnen wurden jeweils 60 % der Stimmrechte an der MyLotto24 Ltd. sowie an der Tipp24 Services Ltd. an eine von der Tipp24 SE gegründete schweizerische Stiftung verkauft. Die Einbeziehung dieser Beteiligung einschließlich ihrer Tochtergesellschaften in den Konzernabschluss erfolgt auf Basis der wirtschaftlichen Betrachtung der Verhältnisse, wonach die wesentlichen Chancen und Risiken bei der Tipp24 SE liegen.

Rechtliche Lage in Deutschland weiterhin ungeklärt

Das Unternehmen geht davon aus, dass die deutschen Gesetze, die der Tipp24 SE in strittiger Weise die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit verbieten, mittelfristig wieder an die Vorgaben des höherrangigen europäischen Rechts angepasst werden.

Diverse Verfügungen und Urteile verschiedener Gerichte in Deutschland, die sowohl Tipp24 als auch andere Marktteilnehmer betrafen, schufen auch in 2009 ein nach wie vor sehr uneinheitliches Bild. Zahlreiche Verfahren wurden bis zu einer Klärung auf europäischer Ebene ausgesetzt. Die Regierung des Landes Schleswig-Holstein erteilte dem GlüStV die erste öffentliche spitzenpolitische Absage, indem sie bekundete, ihn zum nächstmöglichen Termin kündigen zu wollen.

Dr. Hans Cornehl, Vorstand der Tipp24 SE: „Der Glücksspiel-Staatsvertrag hat seine Ziele verfehlt. Es ist weder Rechtssicherheit eingetreten, noch wurden die fiskalischen Einnahmen gesichert. Es gibt nur Verlierer: Die staatlichen Lotterieveranstalter, gewerbliche Vermittler, die Werbewirtschaft, die Verbraucher, die in ihrer Freiheit eingeschränkt werden, sowie die Länder selbst. Allein Tipp24 hatte bis Ende 2008 mehr als 1,5 Mrd. Euro an staatliche Lotteriegesellschaften vermittelt, 600 Mio. Euro davon haben wir an Steuern und Zweckabgaben beigetragen. Diese Gelder fehlen nun bei der Förderung von Sport, Kultur und wichtigen sozialen Einrichtungen.“ Die Tipp24 SE beabsichtigt, nach einer Klärung der Rechtslage in ihrem Sinne die bisherige Tätigkeit als privater Vermittler staatlicher Lotterien in Deutschland baldmöglichst wieder aufzunehmen.

Ausblick

Tipp24 erwartet angesichts der im Jahr 2009 erzielten Ergebnisse und der über das Auslandsgeschäft gewonnenen Erkenntnisse für 2010 eine Steigerung der konsolidierten Umsatzerlöse auf mindestens 100 Mio. Euro sowie des EBIT auf wenigstens 40 Mio. Euro. Statistisch ungewöhnlich hohe oder häufige Auszahlungen hoher Spielgewinne würden diese Prognosen gleichermaßen belasten.

Sollten die derzeitigen rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen über das Jahr 2010 hinaus stabil bleiben, lässt sich die für 2010 getroffene Prognose für 2011 gleichermaßen fortschreiben. Allerdings ist sie vor dem Hintergrund des derzeit sehr bewegten regulatorischen Umfelds mit erheblichen Unsicherheiten belegt.