Berlin/ Neuöttingen. Der Vorsitzende des Bayerischen Automaten-Verbandes, Andy Meindl, weist die Behauptungen einiger Spielbankdirektoren, darunter von Garmisch Partenkirchen und Bad Füssing, gegen die Unterhaltungsautomatenwirtschaft zurück. Ebenso übt er Kritik an der Vorgehensweise des Bayerischen Obersten Rechnungshofes, in dem als Lösungsansatz der Probleme der staatlichen Spielbanken vorgeschlagen wird, sich „lästiger Konkurrenten“ – gemeint ist das gewerbliche Spiel – im Wettbewerb zu entledigen. „Das ist nicht die Aufgabe des Rechnungshofes“, so Meindl.
So wird behauptet, gewerbliche Spielstätten unterlägen keiner staatlichen Kontrolle, kennen kein Rauchverbot, wüchsen in Bayern „… inflationär aus dem Boden“ (Merkur online, 8.1.10) und unterstellen, dass das Klientel der gewerblichen Spielstätten fast ausschließlich aus Menschen bestehe, die ein pathologisches Spielverhalten hätten: „Ohne Spielsüchtige würde die Masse der Spielhallen pleite gehen“ (Merkur-online, 7.1.10). Unisono wurde suggeriert, dass „Suchtprävention“ nur in staatlichen Spielbanken verfolgt würde und in gewerblichen Spielhallen nicht stattfände.
„Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall“, so Meindl: So wird im gewerblichen Automatenspiel Spielerschutz nicht erst seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages im Jahre 2008 praktiziert, sondern bereits seit 1985!
An jedem der bundesweit 220.000 Geldgewinnspielgeräte in gewerblichen Spielstätten befindet sich seit 1989 ein Piktogramm, welches auf die Altersbeschränkung und auf eine Telefonnummer (01801-372700) zu Beratungsmöglichkeiten bei problematischen Spielverhalten hinweist.
Darüber hinaus unterliegen gewerbliche Spielstätten den strengen gesetzlichen Regelungen und Beschränkungen der Spielverordnung, der Gewerbeordnung und des Jugendschutzgesetzes. Jeder Spielstättenbetreiber bedarf einer persönlichen Aufstellerlaubnis. Jede gewerbliche Spielstätte bedarf zudem einer Zulassung durch die Gewerbe- und Bauämter. „Von „keiner staatlichen Kontrolle“ könne daher keine Rede sein“, so Meindl weiter.
Ebenso unterliegen – wie staatliche Spielbanken – auch gewerbliche Spielstätten dem Nichtraucherschutz. Sofern der Vorwurf erhoben wird, es kümmere sich niemand um die Einhaltung, stehen hier die Ordnungsämter Bayerns eindeutig in der Pflicht.
Zunächst sei an dieser Stelle aber noch der Hinweis gestattet, dass sich der Staat in der Mitte des vergangenen Jahrhunderts zur Kanalisierung der Spielleidenschaft das so genannte „große Spiel“ – also Roulette, Bakkarat, Poker, etc. – selbst vorbehielt und für die breite Bevölkerung dem gewerblichen Unterhaltungsautomatenspiel gestattete, streng limitierte Geld- und Unterhaltungsspielgeräte zu betreiben. Automatensäle in Spielbanken waren damals Randerscheinungen.
Tatsächlich aber werden heute rund 77 % der Umsätze der staatlichen Spielbanken im Automatenspiel erzielt, was bedeutet, dass auch der Staat seit einigen Jahren zu einem großen Teil in angestammten Geschäftsbereichen der gewerblichen Unterhaltungsautomatenwirtschaft tätig ist. Noch dazu ohne zahlenmäßige Beschränkung der aufgestellten Geldspielgeräte, im Gegensatz zum gewerblichen Spiel.
Diese Tendenz wird durch das Angebot von 5 oder 10 Cent-Spielen an den in staatlichen Spielbanken aufgestellten Slot-Machines (pro Linie!!) noch unterstrichen. Allerdings mit dem Unterschied, dass die Slot-Machines keinerlei Beschränkungen bei Zulassung, Anzahl, Spielzeiten sowie Gewinnen und Verlusten unterliegen.
Während das gewerbliche Spiel streng reglementiert und klar geregelt ist, sind Gewinne, Einsätze und Verluste in Spielbanken völlig frei.
So warb in Rheinland-Pfalz die Spielbank Bad Ems im Frühjahr 2008 damit, dass es bei neuen Geräten möglich sei, pro Spiel Einsätze bis zu € 200,00 zu tätigen (ISA-Guide, 21.04.08). Dagegen nimmt sich der auf € 0,20 pro fünf Sekunden Spielzeit limitierte Einsatz an gewerblichen Geldgewinnspielgeräten geradezu anachronistisch aus. Zudem begrenzt die Spielverordnung den Spieleraufwand pro Stunde auf € 80,00 und den Maximalgewinn auf € 500,00. In der Praxis beträgt der durchschnittliche Spieleraufwand pro Stunde nur € 12,00 – 15,00.
Es war daher nur konsequent, im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrages 2008 u. a. für Spielbanken den Spielerschutz durch Zugangskontrollen einzuführen, da im Gegensatz zum gewerblichen Spiel in den Slot-Machines der Spielbanken keine derartigen Beschränkungen vorhanden sind.
Im Übrigen ist es kein Wunder, dass an bestimmten Standorten im so genannten „großen Spiel nichts mehr geht“. Die Beispiele Bad Kötzing und Bad Steben zeigen deutlich, dass nicht in jeder Region genug Publikum für den rentablen Betrieb einer Spielbank vorhanden ist. Auch das gewerbliche Spiel musste diesen veränderten Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Das ist gelebte Marktwirtschaft!
Die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages haben offensichtlich dazu geführt, dass bis dahin vorhandene „Grauzonen“ im Angebot der staatlichen Spielbanken nicht mehr genutzt werden können und die Umsätze wegbrachen: So hätten „ausländische Spieler nicht die vorgeschriebenen Ausweispapiere“ zum Spielen und fehlten „Gastronomen“, welche nach Feierabend nicht mehr kommen, um ihr Geld zu verspielen (Bonner Generalanzeiger, 24.01.2009).
Träfe diese Begründung zu, müsste sich der Betreiber der staatlichen Spielbanken allen Ernstes fragen lassen, ob Service, Angebot und Standort möglicherweise nicht falsch gewählt sind. Denn auch in diesem Segment der Freizeitwirtschaft herrscht – wenn auch eingeschränkt – wirtschaftlicher Wettbewerb.
Die Investitionsbereitschaft in der deutschen Unterhaltungsautomatenindustrie am Standort Deutschland ist hoch. Der Bayerische Automaten-Verband e. V. vertritt in Bayern rund 250 Unternehmen. Insgesamt beschäftigt die Branche inzwischen bundesweit mehr als 100.000 Arbeitnehmer und hat in den letzten beiden Jahren mehr als 300 Ausbildungsplätze allein in den neuen, automatenspezifischen Berufen geschaffen. Diese Zahl soll 2010 noch deutlich erhöht werden, um den Kunden gleich bleibend gute Qualität in den Spielstätten und professionellen Service durch die Mitarbeiter zu gewährleisten.
Offensichtlich haben sich die staatlichen Spielbanken Bayerns bisher auf ihrem Monopol ausgeruht, ohne wirklichen Service für den Kunden zu schaffen. Nunmehr werden sie von der Wirklichkeit eingeholt und müssen sich den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stellen. In dieser Situation nach dem Gesetzgeber zu rufen, damit er angeblich „lästige Konkurrenz per Gesetz beseitige“, löst die immanenten Probleme der Spielbanken nicht.