Medienmitteilung der Eidgenössischen Spielbankenkommission vom 17.11.2022
Bern - Die Frist zur Einreichung der Konzessionsgesuche ist am 31. Oktober 2022 abgelaufen. 29 Gesuchstellerinnen bewerben sich um die 23 vom Bundesrat zu vergebenden Konzessionen. In vier Zonen bewerben sich mehrere Gesuchstellerinnen um die gleiche Konzession. Zusätzlich haben zwölf Gesuchstellerinnen gleichzeitig um eine Erweiterung der Konzession zum Betrieb von Online-Spielbankenspielen ersucht.
Am 31. Dezember 2024 werden die Konzessionen und Konzessionserweiterungen der 21 Schweizer Spielbanken auslaufen. Der Bundesrat hat am 27. April 2022 Grundsatzentscheide für die Neuvergabe der ab 2025 geltenden Spielbankenkonzessionen gefällt. Er hat die Aufteilung des Gebiets der Schweiz in 23 Zonen gutgeheissen und die Gesamtzahl der zu vergebenden Konzessionen auf maximal 23 (maximal 10 Konzessionen des Typs A und maximal 13 Konzessionen des Typs B) festgelegt. Pro Zone soll maximal eine Konzession des festgelegten Konzessionstyps vergeben werden. Das Gesuch um Erweiterung der Konzession kann jederzeit bzw. während der gesamten Laufzeit der Konzession gestellt werden.
Am 1. Juni 2022 hat die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) im Auftrag des Bundesrates die Vergabe der Konzessionen in einem offenen Verfahren ausgeschrieben und alle interessierten Parteien eingeladen, sich zu bewerben. Am 31. Oktober 2022 ist die Frist zur Einreichung der Konzessionsgesuche abgelaufen.
Ergebnis: 29 Konzessionsgesuche und 12 Gesuche um Konzessionserweiterung
Insgesamt sind 29 Konzessionsgesuche eingegangen, davon 14 Gesuche für eine A-Konzession und 15 Gesuche für eine B-Konzession. Für jede der 23 Zonen wurde mindestens ein Gesuch eingereicht. Gleichzeitig haben zwölf Gesuchstellerinnen zusätzlich zum Konzessionsgesuch um eine Erweiterung der Konzession zum Betrieb von Online-Spielbankenspielen ersucht. Zehn dieser Gesuchstellerinnen bieten bereits heute Online-Spiele an.
Mit einer Ausnahme möchten alle gegenwärtigen Spielbankenbetreiberinnen ihren landbasierten Spielbankenbetrieb in der jeweiligen Zone in der bisherigen Standortgemeinde weiterführen. Die Swiss Casinos Gruppe hat entschieden, für den bisherigen Standort in Schaffhausen kein Konzessionsgesuch einzureichen und sich für die neu zu vergebende Konzession in der Zone Winterthur zu bewerben. Eine private Investorengruppe, die MW Management & Event AG, möchte jedoch das Casino in Schaffhausen weiterbetreiben und hat hierfür um eine Konzession ersucht.
In 19 Zonen (Baden-Aarau, Bern, Berner Oberland Ost, Genf, Fribourg, Jura, Luzern, Lugano, Locarno, Mendrisio, Montreux, Neuchâtel, Nordbünden, Südbünden, Sarganserland, Schaffhausen, Schwyz, Winterthur und Zürich) bewirbt sich jeweils nur eine Gesuchstellerin um die zu vergebende Konzession.
Konkurrenzsituation in den Zonen Basel, St. Gallen, Lausanne und Wallis
In vier Zonen (Basel, St. Gallen, Lausanne, Wallis) bewerben sich mehrere Gesuchstellerinnen um den Erhalt der Konzession. In der Zone "Basel" bewirbt sich nebst der bisherigen Konzessionärin mit Sitz in der Stadt Basel die Swiss Casino Oftringen AG um eine Konzession zum Betrieb einer Spielbank in der Gemeinde Oftringen. In der Zone "St. Gallen" bewerben sich die bisherige Spielbankenbetreiberin und die Casino Admiral Management AG um die zu vergebende Konzession. Beide wollen eine Spielbank auf dem Stadtgebiet St. Gallen betreiben.
In der Zone "Wallis" treten drei Gesuchstellerinnen gegeneinander an: die bisherige Konzessionärin des Casinos in Crans-Montana, die Casino du Valais SA für den Betrieb einer Spielbank in der Stadt Sion und die Casino des Alpes SA für einen solchen in der Stadt Martigny.
In der Zone "Lausanne" haben sich ebenfalls drei Gesuchstellerinnen beworben. Die GCDL SA will eine Spielbank in der Stadt Lausanne betreiben; die Projet Casino Prilly AG eine in der Gemeinde Prilly und die Casino du Léman SA eine auf dem Gemeindegebiet von Romanel-sur-Lausanne.
Weitere Angaben zu den Gesuchstellerinnen und zum Inhalt der einzelnen Gesuche wird die ESBK im Frühjahr 2023 nach Abschluss der formellen Kontrollen kommunizieren.
Quelle: Eidgenössische Spielbankenkommission