Nach entsprechend intensiver Beratung kam das Ministerium vor wenigen Tagen zu dem Ergebnis, das "die Verfassungsmässigkeit des Initiativbegehrens gegeben ist". Ein Casino-Verbot wäre grundsätzlich möglich, würde aber bedingen das Geldspiele mit ähnlichem (oder höherem) Suchtrisiko auch verboten werden. Das würde bedeuten das auch Online-Glücksspiel verboten werden müsste. Lotterien und Rubbellose wären dagegen nicht betroffen.
Der Präsident der IG Volksmeinung, Hansjörg Frick, äußerte sich positiv zu dem Ergebnis der Vorprüfung, hatte aber auch "von Anfang an mit diesem Resultat gerechnet".
In nächster Instanz muss nun der Landtag über die Zulässigkeit der Initiative entscheiden. Sollte es auch hier zu einem positiven Ergebnis kommen wird die Regierung, im Rahmen einer amtlichen Kundmachung, die Anmeldung der Initiative bekannt geben. Dann hat die IG Volksmeinung sechs Wochen Zeit die erforderlichen 1.500 Unterschriften zu sammeln, damit die Verfassungsinitiative zustande kommt.