Parlamentarischer Sommerabend von HMV und DAW: Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier und Innenminister Peter Beuth zu Gast

Zahlreiche Gäste aus Politik und Automatenwirtschaft sind am 7. Juli der Einladung des Hessischen Münzautomaten-Verband e.V. (HMV) und des Dachverbandes Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW) nach Wiesbaden gefolgt. Beim Parlamentarischen Sommerabend in der Landeshauptstadt wurden sie von DAW-Vorstandssprecher Georg Stecker und Michael Wollenhaupt, 1. Vorsitzender des HMV, begrüßt. Ehrengäste waren in diesem Jahr der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier, der Hessische Innenminister Peter Beuth, die Fraktionsvorsitzenden von CDU, Ines Claus, der SPD, Nancy Faeser, und der FDP, René Rock sowie der Geschäftsführer der federführenden Gesellschaft des Deutschen Lotto und Totoblocks, Jürgen Häfner.

Ministerpräsident Volker Bouffier betonte, es sei Hessen stets ein Anliegen ein hohes Maß an Spieler- und Jungendschutz zu gewährleisten, ohne dabei den Menschen das Spielen zu verbieten und Unternehmen die Existenzgrundlage zu entziehen. Mit Blick auf den Glücksspielstaatsvertrag sagte der Ministerpräsident, es spreche deshalb vieles dafür, dass Hessen die bestehenden Regulierungsmöglichkeiten für Spieler- und Jugendschutz umsetze.

V.l.n.r.: 2. HMV-Vorsitzender Michael Stang, Innenminister Peter Beuth, 1. HMV-Vorsitzender Michael Wollenhaupt, Ministerpräsident Volker Bouffier, DAW-Vorstandssprecher Georg Stecker, HMV-Beisitzer Christoph Schwarzer, DAW-Länderbeauftragter Andreas Rey (Foto: DAW/AWI/Heiko Rhode)
V.l.n.r.: 2. HMV-Vorsitzender Michael Stang, Innenminister Peter Beuth, 1. HMV-Vorsitzender Michael Wollenhaupt, Ministerpräsident Volker Bouffier, DAW-Vorstandssprecher Georg Stecker, HMV-Beisitzer Christoph Schwarzer, DAW-Länderbeauftragter Andreas Rey (Foto: DAW/AWI/Heiko Rhode)

DAW-Vorstandssprecher Georg Stecker lobte in seiner Rede die im Glücksspielstaatsvertrag enthaltenen Möglichkeiten der Regulierung nach qualitativen Maßstäben im Bereich des Spieler- und Jugendschutzes.
„Weil es eben auf die Qualität einer Spielhalle ankommt und nicht etwa auf deren Größe oder den Abstand, gibt der Glücksspielstaatsvertrag den Ländern die Möglichkeit, bestehende Mehrfachkonzessionen zu erhalten und von geltenden Mindestabständen abzuweichen, wenn besondere qualitative Anforderungen erfüllt werden. Dazu zählen die besondere Schulung des Personals, ein Sachkundenachweis durch den Betreiber und auch die Spielhallen-Zertifizierung, für die wir uns als Automatenbranche ja bereits seit Jahren stark machen. Von der Möglichkeit, bestehende Mehrfachkonzessionen zu erhalten, sollte auch Hessen Gebrauch machen, denn für eine erfolgreiche Kanalisierung braucht es ein ausreichendes und attraktives legales Angebot“, sagte Stecker. Dies gelte auch für die Möglichkeit einer Öffnungsklausel zur Unterschreitung von Mindestabständen bei Erfüllung qualitativer Kriterien.

In Hinsicht auf das in Hessen noch nicht vorliegende Spielhallengesetz betrachtet der Vorstandssprecher allerdings mit Sorge, dass einige Kommunen in Hessen Schließungsverfügungen für Spielhallenkonzessionen angekündigt haben, die zur Jahresmitte ausgelaufen sind. „Mit den künftigen Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag wäre unter Umständen ein Weiterbetrieb dieser Konzessionen möglich. Aufgrund des noch nicht geltenden Spielhallengesetzes entsteht hier allerdings ein rechtliches Delta. Wir sprechen uns daher für eine Aussetzung des Vollzugs bis zum Inkrafttreten des Hessischen Spielhallengesetzes aus“, machte Stecker deutlich.

„Die Corona-bedingten Spielhallenschließungen haben die Automatenbranche hart getroffen“, stellte der 1. Vorsitzende des Hessischen Münzautomatenverbandes e.V., Michael Wollenhaupt fest. „Ob in Spielhallen oder der Gastronomieaufstellung; viele der knapp 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Branche in Hessen waren in Kurzarbeit. Noch immer haben die Betriebe mit den Folgen des Lockdowns zu kämpfen,“ so Wollenhaupt vor den Gästen, zu denen auch die Mitglieder des Arbeitskreises Jungunternehmer gehörten.

Mit Blick auf das künftige Spielhallengesetz sagte Wollenhaupt: „Eine gute Regulierung gängelt legale Anbieter nicht, sondern – im Gegenteil – sie stärkt sie. Denn nur mit einem ausreichend attraktiven Angebot könne die Branche ihren Kanalisierungsauftrag aus dem Glücksspielstaatsvertrag erfüllen und wirksamen Spieler- und Jugendschutz leisten. Und nur mit einem attraktiven legalen Angebot lasse sich der Schwarzmarkt effektiv bekämpfen.“

Bei der Veranstaltung wurde der Kindertaler e.V. mit einer Spende bedacht, die von der Vorsitzenden Nancy Faeser und ihrer Stellvertreterin Katrin Behrens entgegengenommen wurde.