Glücksfall – Zentrum für Spielerschutz e. V. erhält länderbezogene Ausnahmegenehmigungen für Online-Live-Schulungen zum Spielerschutz

Glücksfall LogoDie Corona-Krise diktiert derzeit, wie wir leben und arbeiten. Meldungen überschlagen sich und die Folgen sind für alle deutlich spürbar. Beruflich bringt diese Situation tagtäglich neue Herausforderungen und zusätzliche Verantwortung mit sich.

Auch für Glücksfall – Zentrum für Spielerschutz e. V. halten die Eindämmungsverordnungen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus ihre Herausforderungen bereit. „Seit Gründungsbeginn spielte die Entwicklung eines digitalen Schulungsangebots eine zentrale Rolle, wodurch wir auch unsere Präsenzschulungen rasch vollumfänglich digitalisieren konnten. Wir freuen uns sehr, erste Ausnahmegenehmigungen in einigen Bundesländern für die Durchführung von Spieler- und Jugendschutz-Schulungen per Online-Live-Schulung erhalten zu haben“, so Mete Tuncay, Vorsitzender von Glücksfall- Zentrum für Spielerschutz e.V..

Laut der zuständigen Behörde der Berliner Senatsverwaltung konnte Glücksfall im hierfür entwickelten Konzept vom 20.03.2020 „…nachvollziehbar darlegen, dass […] aus derzeitiger Sicht die Anforderung des § 5 Abs. 3 SpielhGV [Anmerkung: Berlin] erfüllt werden.“

Auch die „Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz“ der Freien Hansestadt Hamburg sieht die Erfüllung der relevanten, regulatorischen Anforderungen für Hamburg als gegeben an. Demnach kann Glücksfall ab sofort sowohl den „Sachkundenachweis – suchtpräventiver Teil“ sowie den „Kleinen Sachkundenachweis“ für die jeweiligen Bundesländer per Online-Live-Schulung anbieten und nach erfolgreicher Lernzielkontrolle ein anerkanntes Schulungszertifikat ausstellen. Die beiden Ausnahmegenehmigungen beschränken sich auf die Geltungsdauer der Eindämmungsverordnungen zum Corona-Virus.

Auch bei den zuständigen Oberbehörden weiterer Bundesländer sind entsprechende Ausnahmegenehmigungen angesucht, zu welchen entsprechende Antworten noch ausstehen.

„Wir freuen uns, dass wir in dieser Ausnahmesituation Online-Schulungen anbieten und durchführen können“, so Mete Tuncay. „In diesem Zuge möchten wir uns auch bei unserem Kooperationspartner, der European Center for Corporate Governance GmbH, bedanken, welche ihre Webinar-Plattform für die Online-Live-Schulungen zur Verfügung stellt. Mit Hilfe dieser war es uns möglich, seit Erhalt der Genehmigung durch die o. g. Aufsichtsbehörden, bereits über 100 Personen erfolgreich zu schulen.“

Der Preis für die Schulung beträgt pro Teilnehmer 159,- € zzgl. USt..

Teilnehmer benötigen lediglich ein Tablet, Notebook oder PC mit Mikrofon und Kamera sowie einen Internet-Anschluss.

Die nächsten Schulungstermine:

04.05.2020 – Berlin „Sachkundenachweis – suchtpräventiver Teil“ (Spielhalle)
05.05.2020 – Hamburg „Kleiner Sachkundenachweis“ (Spielhalle)

Interessierte können sich unter info@gluecksfall-ev.de oder +49 6104 987 99 68 zur Schulung anmelden und über weitere Termine informieren.