insic: BaFin veröffentlicht Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz 2018

Die BaFin veröffentlichte vorgestern die neuen Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) zum Geldwäschegesetz für den Finanzsektor. Für alle Geldwäschebeauftragten im Bereich Glücksspiel hat damit zwar das Warten auf die AuA Sportwette noch kein Ende, aber mit dieser Zusammenfassung steht wieder eine aktualisierte Nulllinie zur Verfügung.

Die Konkretisierung der Vorgaben für das Glücksspiel und die Sportwette steht noch aus und wir bleiben gespannt, ob die Veröffentlichung noch vor Weihnachten erfolgen kann. Ein Schelm, wer dabei an eine schöne Bescherung denkt. Grundsätzlich ist die Herstellung gemeinsamer Standards und praxisgerechter Orientierungspunkte wichtig und richtig.

Mit der jetzigen Veröffentlichung werden die bekannten Vorgaben erläutert, ohne dass die Konzeptionen neu zu schreiben sind. Wir freuen uns im Weiteren auf die inhaltliche Bewertung der geneigten Leserschaft.

Quelle: Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz