Deutscher Lottoverband fordert Innovationen im Lotteriebereich

„Der Breitensport wäre der größte Gewinner.“

Hamburg – Anlässlich der aktuellen Diskussion um sog. „Zweitlotterien“ betont der Deutsche Lottoverband (DLV) sein Bekenntnis zur Partnerschaft mit den staatlichen Lotteriegesellschaften. Gleichzeitig wiederholt der Verband jedoch auch seine Forderung, die Lotterievermittler im Vertrieb nicht weiter gegenüber den staatlichen Lotterieveranstaltern zu benachteiligen. „Wir haben bereits vor der Unterzeichnung des 1. Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) vor den verheerenden Auswirkungen der Werbe- und Vertriebsbeschränkungen im Lotteriebereich u.a. auf die Sportförderung gewarnt“, so DLV-Präsident Norman Faber. „Der Lotteriemarkt stagniert, auch weil Lotterien heute mehr denn je in Konkurrenz zu anderen Glücksspielen stehen.“ Dass es nur in Deutschland einen solchen negativen Trend gibt, zeigt der Blick in andere europäische Länder: Während die Lotterieumsätze in Deutschland seit Einführung des GlüStV um 26% von rd. 10 auf 7,3 Mrd. Euro eingebrochen sind, stiegen sie dort in den vergangenen acht Jahren um bis zu 64%. „Dem deutschen Lotto fehlen innovative neue Produkte und zeitgemäße Werbe- und Vertriebsregelungen. Wir brauchen endlich eine umfassende neue Lotterie-Regulierung, die den Bedürfnissen einer digitalen Gesellschaft gerecht wird, um in Zukunft im Wettbewerb bestehen zu können.“

Unabhängige Lotterievermittler hatten vor Inkrafttreten des umstrittenen GlüStV immer wieder mit neuen Dienstleistungen und modernen Produkten die Umsätze der staatlichen Lottogesellschaften angekurbelt. Mitte der 90er Jahre öffnete ein Lotterievermittler das Internet als neuen Vertriebskanal und erschloss damit jüngere Zielgruppen für die Lottogesellschaften.

„Rechtssicherheit schaffen!“

Auch den in der vergangenen Woche von den Ministerpräsidenten unterzeichneten 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) hält die Europäische Kommission für unzureichend. Der DLV fordert insbesondere

  • die Aufhebung der unverhältnismäßigen Vertriebs- und Werbebeschränkungen für unabhängige Lotterievermittler;
  • eine faire, diskriminierungsfreie Provisionierung der Leistungen unabhängiger Lotterievermittler (d.h. Rückkehr zu den Regelungen vor 2008, bzw. wie im hessischen Entwurf zum Zweiten GlüÄndStV aufgeführt);
  • rechtssichere, adäquate Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Entwicklung innovativer Produkte für Lotterieveranstalter und -vermittler (als Beispiel dienen u.a. die Niederlande, Großbritannien oder Tschechien).

„Nur mit einer rechtskonformen kohärenten Gesamtlösung für alle Glücksspiele können die Lotterieumsätze gesichert und wieder gesteigert werden“, mahnt Faber.