Das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 22. Juni 2017 (Az. 4 Bf 160/14) erachtet die strukturellen und materiellen Erlaubnisvoraussetzungen für Lotterievermittler im wesentlichen als verfassungs- und europarechtskonform.
Das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 22. Juni 2017 (Az. 4 Bf 160/14) erachtet die strukturellen und materiellen Erlaubnisvoraussetzungen für Lotterievermittler im wesentlichen als verfassungs- und europarechtskonform.
Hamburg – Anlässlich der aktuellen Diskussion um sog. "Zweitlotterien" betont der Deutsche Lottoverband (DLV) sein Bekenntnis zur Partnerschaft mit den staatlichen Lotteriegesellschaften. Gleichzeitig wiederholt der Verband jedoch auch seine Forderung...
Hamburg – Der Deutsche Lottoverband (DLV) verliert ein weiteres seiner Mitgliedsunternehmen: Die Jumbo Interactive GmbH (Jumbo Lotto) wird ihr Geschäft in Deutschland Ende dieses Jahres einstellen.