ESBK veröffentlicht Jahresbericht 2007

Bern – Der Bruttospielertrag der Casinos überstieg 2007 die Milliardengrenze. Bei einem Durchschnittssteuersatz von annähernd 53 Prozent konnte die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) zuhanden der AHV und der Kantone insgesamt 544 Millionen Franken vereinnahmen. Aufgrund veränderter Vorgaben waren die Casinos zur Anpassung der internen Prozesse gezwungen. Die Zahl der Strafverfahren zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels ging im Vergleich zu den Vorjahren merklich zurück.

Die Spielbanken konnten im Jahr 2007 ihre Einnahmen im Vergleich zum Vorjahr erneut steigern. Sie erzielten Bruttospielerträge von insgesamt 1’018 Millionen Franken (+ 6,8 ). Die Spielbankenabgabe brachte insgesamt 544 Millionen Franken ein (+ 9,9 ), wovon 458 Millionen Franken an den Ausgleichsfonds der AHV und 86 Millionen an die Kantone gingen. Der Durchschnittssteuersatz betrug 52,9 Prozent.

Die ESBK setzte auf den 1. Juli 2007 eine neue Geldwäschereiverordnung in Kraft; damit wurden die Sorgfaltspflichten der Casinos in diesem Bereich den überarbeiteten internationalen Standards angepasst. Die Spielbanken glichen als Folge dieser Neuerungen ihre internen Prozesse innerhalb der vorgegebenen Fristen an.

Auf Geheiss der ESBK überprüften die Casinos – fünf Jahre nach der Betriebsaufnahme – ihre Konzepte zur Verminderung sozialschädlicher Auswirkungen des Spielbetriebs. Nach einer umfassenden Analyse zeigte die ESBK den Spielbanken auf, wo sie Verbesserungsbedarf ortet. Sie forderte die Casinos auf, die notwendigen Änderungen vorzunehmen.

Die Anzahl der Strafverfahren, welche die ESBK wegen Verstössen gegen das Verbot von Glücksspielen ausserhalb der Casinos führen muss, ging 2007 im Vergleich zum Vorjahr markant zurück. Die ESBK stellte fest, dass es sich bei Pokerturnieren unter bestimmten Voraussetzungen um, im Sinne des Bundesrechts, legale Geschicklichkeitsspiele handeln kann. Sie qualifizierte auf Gesuch hin einige Turniere als Geschicklichkeitsspiel. Eine allfällige Regelung und Bewilligung solcher Spiele fällt in die Kompetenz der Kantone.

Der Bundesrat setzte sich im März 2007 mit den Empfehlungen auseinander, welche ihm die ESBK in ihrem Bericht „Casinolandschaft“ unterbreitet hatte. Er folgte den Vorschlägen der Kommission weitgehend; namentlich beschloss er, mit der Vergabe allfälliger Konzessionen noch zuzuwarten, bis sich die Konsequenzen eines solchen Vorgehens verlässlicher beurteilen lassen. Die ESBK gab Studien in Auftrag, die diesbezüglich verlässliche Grundlagen liefern werden.

Der Bundesrat erteilte zudem gestützt auf die Empfehlungen der ESBK verschiedene Aufträge, die zum Ziel haben, die bestehenden gesetzlichen Grundlagen zu überprüfen. Gestützt auf einen dieser Aufträge hat die ESBK begonnen, die Zweckmässigkeit einer Lockerung des Verbotes von Internetspielen zu prüfen.

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