Casinolizenz für das Grand Casino Wien im Palais Schwarzenberg endgültig aufgehoben

Mittelfristig keine neuen Spielbanken in Österreich

Baden, 23. September 2016 – Auch in nächster Zukunft werden alle Casinos in Österreich vom bisherigen Monopolisten betrieben. Der Verwaltungsgerichtshof in Wien, das österreichische Höchstgericht in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, hat die durch den österreichischen Bundesminister für Finanzen erteilten Casinokonzessionen wegen Verfahrensfehlern definitiv aufgehoben. Die geplanten direkten Investitionen von mehr als EUR 50 Mio. für die umfassende Renovierung des Palais Schwarzenberg können somit nicht getätigt werden. Die zusätzlichen Einnahmen für den österreichischen Fiskus aus Spielbankenabgabe und sonstigen volkswirtschaftlichen Effekten können nun ebenfalls nicht realisiert werden. Mit diesem letztinstanzlichen Entscheid muss die Stadtcasino Baden AG und die Gauselmann Gruppe das Projekt für ein Casino im Palais Schwarzenberg vorerst beenden.

Im Juni 2013 hatte sich die Stadtcasino Baden AG gemeinsam mit der deutschen Gauselmann Gruppe für eine der beiden in Wien zu vergebenden Konzessionen mit dem Projekt im Palais Schwarzenberg beworben. Im Juni 2014 entschied sich der österreichische Bundesminister für Finanzen gegen drei Mitbewerber und für das Projekt im Palais Schwarzenberg. Der bisherige Monopolist im österreichischen Casinomarkt, die Casinos Austria, legte anschliessend beim österreichischen Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein. Im Juli 2015 erfolgte ein Urteil gegen die Konzessionsentscheidung des Bundesfinanzministeriums. Der Grund hierfür waren ausschliesslich rechtliche Mängel im Ausschreibungsverfahren. Die herausragende Qualität des Konzessionsgesuches und des geplanten Casinostandortes blieben im Verfahren unbestritten.

Gegen den erstinstanzlichen Entscheid erhoben sowohl das Bundesfinanzministerium wie auch die Projektgesellschaft für das Grand Casino im Palais Schwarzenberg ausserordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof. Die ausserordentliche Revision wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof im September 2016 letztinstanzlich abgelehnt.

Das österreichische Bundesfinanzministerium liess offen, ob und wann ein neues Konzessionsverfahren durchgeführt wird.

Die Stadtcasino Baden AG lässt zur Zeit Schadenersatzforderungen gegen die Republik Österreich prüfen. Auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 der Stadtcasino Baden Gruppe hat der Entscheid keine negativen Auswirkungen.