Ende November hat die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen gegenüber dem Landesparlament bestätigt, dass die Regierung des Landes keinen Gesetzesentwurf zur Ratifizierung des 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrags (2. GlüÄndStV) einbringen wird. Das meldet RA Dr. Damir Böhm in einem Rundschreiben.