Erst hieß es "verboten", dann hörte man "vorübergehend genehmigt", bald ist von einem "uneingeschränkt erlaubt" auszugehen: Das Bingo-Spiel in den sechs Seniorenzentren der kommunalen Sozial-Betriebe-Köln (SBK) hat kurzzeitig hohe Wellen geschlagen und zeitweise für juristisches Durcheinander gesorgt.