Die Casino Admiral AG begrüsst das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Sachen Konzessionsverfahren zum Betrieb einer Spielbank, in welchem sie im Wesentlichen Recht erhalten hat. Sie möchte nun klären lassen, ob die Konklusion des VGH, das gesamte Konzessionsverfahren sei nichtig, vom Staatsgerichtshof (StGH) gestützt wird. Die Casino Admiral AG hat unbestritten ein korrektes, spruchreifes Gesuch eingereicht, das sämtliche Konzessionsvoraussetzungen erfüllt.