EuGH-Verfahren C-440/23: Hoffnung auf Rückforderungen von Online-Casino-Verlusten

Das Verfahren C-440/23 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat das Potenzial, die Rechtslage für Spieler und Anbieter im Online-Glücksspiel grundlegend zu verändern. Im Zentrum steht die Frage, ob Verluste, die deutsche Spieler in illegalen Online-Casinos erlitten haben, rückforderbar sind – und ob ein solches Vorgehen möglicherweise als rechtsmissbräuchlich einzustufen ist.

Hintergrund: Auslöser aus Malta

Der Ausgangspunkt war ein Vorabentscheidungsersuchen eines maltesischen Gerichts im Jahr 2023. Hintergrund ist die lange Diskussion, ob Anbieter aus EU-Mitgliedsstaaten wie Malta in Deutschland ohne nationale Lizenz tätig werden durften – und ob Spieler ihre Verluste von diesen Anbietern zurückverlangen können.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Anfang 2024 ein laufendes Verfahren ausgesetzt, bis der EuGH die offenen Fragen klärt. Es geht insbesondere um die Reichweite des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2012) und dessen Vereinbarkeit mit europäischem Recht.

Schlussanträge des Generalanwalts

Am 4. September 2025 hat Generalanwalt Nicholas Emiliou seine Schlussanträge in Luxemburg vorgelegt. Diese dienen den Richtern des EuGH als rechtliche Einschätzung und sind oft richtungsweisend für das endgültige Urteil. Auch wenn die Richter nicht verpflichtet sind, den Schlussanträgen zu folgen, tun sie dies in der Praxis häufig.

Der Generalanwalt machte deutlich, dass Rückforderungen von Spielern grundsätzlich nicht als rechtsmissbräuchlich einzustufen sind. Damit erhielten tausende potenzielle Kläger in Deutschland neue Hoffnung, ihre Verluste von illegalen Online-Casino-Anbietern zurückzubekommen. Für die Branche bedeutet dies eine erhebliche Rechtsunsicherheit: Sollten die Richter den Schlussanträgen folgen, könnte eine Welle von Rückforderungen auf die Anbieter zukommen.

Bedeutung für Spieler und Anbieter

Für Spieler eröffnet sich die Möglichkeit, ihre Ansprüche gegen Anbieter auch nach Jahren noch geltend zu machen. Für Betreiber hingegen könnte ein Urteil zugunsten der Kläger nicht nur finanzielle Risiken bergen, sondern auch weitreichende Konsequenzen für die Geschäftsmodelle haben. Das Verfahren hat daher enorme Signalwirkung für den gesamten europäischen Glücksspielmarkt.

Für die deutsche Rechtslage im Zusammenhang mit dem Verfahren C-440/23 siehe auch unseren Beitrag:
BGH setzt Revisionsverfahren I ZR 53/23 bis zur Entscheidung des EuGH (C-440/23) aus

Offizielle Quellen und weitere Informationen

Das Verfahren ist offiziell im Amtsblatt der EU unter der Nummer C-440/23 dokumentiert (EUR-Lex )